Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Baldux GmbH
Erlistrasse 6
6403 Küssnacht am Rigi
Schweiz
für die Nutzung des agentischen ERP-Systems „XGait“ sowie zugehöriger Leistungen
1. Geltungsbereich, Vertragsparteien
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Lieferungen der Baldux GmbH („Baldux“, „wir“) im Zusammenhang mit dem agentischen ERP-System „XGait“ (der „Dienst“) sowie für alle damit verbundenen Leistungen (z. B. Einrichtung, Anbindung, Support, Beratung) gegenüber Unternehmern im Sinne von Art. 957 OR, gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen („Kunde“). Verträge mit Verbrauchern (B2C) werden nicht abgeschlossen.
1.2 Die AGB gelten unabhängig vom Kommunikationsweg (z. B. Webseite, App, E-Mail, Telefon, Videokonferenz, schriftliches Angebot, Supportanfrage, Ticket-System) und unabhängig vom Sitz des Kunden. Der Dienst kann weltweit genutzt werden; es gilt das in Ziffer 17 bestimmte Recht.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit Baldux ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.4 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Leistungen von Baldux gegenüber demselben Kunden, ohne dass nochmals ausdrücklich auf sie hingewiesen werden muss.
2. Vertragsschluss
2.1 Ein Vertrag zwischen Baldux und dem Kunden kommt insbesondere zustande durch:
- schriftliche Annahme eines Angebots von Baldux durch den Kunden, oder
- Registrierung und/oder Bestellung über die Webseite oder die Plattform, oder
- schriftliche oder mündliche Beauftragung einer Leistung durch den Kunden, oder
- Zahlung einer Rechnung von Baldux, oder
- tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung (z. B. Aktivierung oder Nutzung des Dienstes, Anbindung von Systemen, Teilnahme an einem Onboarding, Abruf von Support).
2.2 Mit Annahme eines Angebots, mit Registrierung oder mit Beauftragung einer Leistung bestätigt der Kunde, diese AGB sowie etwaige Leistungsbeschreibungen und Angebotszusatzbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.
2.3 Individuelle Vereinbarungen (z. B. Werkverträge, spezielle SLA, Sonderkonditionen) bedürfen der Textform (z. B. E-Mail) und gehen im Konfliktfall diesen AGB vor.
2.4 Mit Annahme des Angebots – unabhängig davon, ob schriftlich oder mündlich zugesagt – gilt das Angebot als verbindlich angenommen. Der Kunde verpflichtet sich, den vereinbarten Leistungsumfang abzunehmen und die hierfür vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu bezahlen. Eine einseitige Reduktion des Leistungsumfangs oder Stornierung durch den Kunden ist nur im Einvernehmen mit Baldux und im Rahmen von Ziffer 16 zulässig.
3. Leistungsumfang und Bereitstellung des Dienstes
3.1 Baldux stellt dem Kunden den Dienst als Software-as-a-Service über das Internet zur Nutzung bereit. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der gewählten Leistungs- oder Tarifstufe, den zugehörigen Leistungsbeschreibungen sowie etwaigen ergänzenden schriftlichen Vereinbarungen.
3.2 Der Dienst ist ein agentisches ERP-System, das sich nach Einrichtung mit den vom Kunden ausgewählten Systemen und Schnittstellen verbindet (z. B. Online-Shops, Marktplätze, Buchhaltungs- und Finanzsysteme, Banken bzw. Zahlungsdienstleister, Lager-, Versand- und sonstige Drittsysteme) und in diesen Systemen mithilfe automatisierter, KI-gestützter Agenten Daten liest, verarbeitet, erstellt, verändert und überträgt.
3.3 Baldux ist berechtigt, Funktionen, Oberflächen, eingesetzte Technologien, KI-Modelle und Infrastruktur des Dienstes weiterzuentwickeln, zu ändern, zu ersetzen oder einzustellen, sofern die grundlegende Zweckbestimmung der vertraglich geschuldeten Leistung erhalten bleibt oder eine angemessene Ersatzlösung angeboten wird.
3.4 Nicht Bestandteil der Leistungen sind ohne ausdrückliche, gesonderte schriftliche Vereinbarung insbesondere individuelle Entwicklungen, kundenspezifische Anpassungen, Sonderlogiken, programmatische Eingriffe in Drittsysteme sowie Leistungen ausserhalb des vereinbarten Funktionsumfangs. Individualentwicklungen bilden grundsätzlich einen eigenen Werkvertrag mit separatem Angebot, Aufwandschätzung, Leistungsbeschreibung, Abnahme- und Haftungsregelung.
3.5 Baldux ist in der internen Organisation der Leistungserbringung frei und entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeitenden oder beauftragten Dritten (z. B. freie Mitarbeiter, Subunternehmer, Subprozessoren) welche Aufgaben übernehmen. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz bestimmter Personen besteht nicht.
4. Einsatz von KI und Drittanbietern; Subprozessoren
4.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt ausdrücklich zu, dass Baldux zur Erbringung des Dienstes Leistungen Dritter einsetzt, insbesondere Anbieter grosser Sprachmodelle (z. B. OpenAI), Hosting- und Infrastrukturanbieter (z. B. Hetzner) sowie Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe).
4.2 Im Rahmen der Verarbeitung können Daten an diese Anbieter übermittelt und durch diese – auch in Ländern ausserhalb der Schweiz bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (insbesondere in den USA) – verarbeitet werden, soweit dies zur Ausführung der vom Kunden gewünschten Funktionen erforderlich ist. Die datenschutzrechtlichen Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und einem etwaigen Auftragsverarbeitungsvertrag.
4.3 Baldux wählt Subprozessoren mit Sorgfalt aus, übernimmt jedoch keine Haftung für Leistungen, Ausfälle, Inhalte oder das Verhalten dieser Drittanbieter (siehe Ziffer 15).
5. Einwilligung des Kunden in die agentische Verarbeitung
5.1 Die Nutzung des Dienstes setzt voraus, dass der Kunde der in Ziffer 3.2 beschriebenen Verarbeitung ausdrücklich zustimmt. Mit dieser Zustimmung erklärt der Kunde insbesondere sein Einverständnis damit, dass der Dienst auf die angebundenen Systeme lesend und schreibend zugreift und in diesen Systemen Daten erstellt, verändert, löscht und überträgt sowie hierzu KI-Dienste einsetzt.
5.2 Der Kunde sichert zu, dass er zur Anbindung der jeweiligen Systeme und zur Verarbeitung der darin enthaltenen Daten berechtigt ist, dass er über alle erforderlichen Rechte und Zugänge verfügt und dass er sämtliche datenschutzrechtlichen Grundlagen, Einwilligungen und Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen und Dritten erfüllt.
5.3 Ohne die Zustimmung nach Ziffer 5.1 wird der Dienst nicht aktiviert bzw. nicht ausgeführt. Der Kunde kann die Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen; dies kann zur Folge haben, dass der Dienst ganz oder teilweise nicht mehr nutzbar ist. Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben unberührt.
6. Verantwortung des Kunden für Daten, Prüfung und Freigabe
6.1 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die fachliche und technische Richtigkeit, Vollständigkeit, Eindeutigkeit und Qualität der von ihm bereitgestellten und in den angebundenen Systemen vorhandenen Daten (z. B. SKUs, EANs, IDs, Bestands-, Buchhaltungs-, Finanz- und Stammdaten), unabhängig von deren Herkunft.
6.2 KI-gestützte Verarbeitungen können fehlerhafte, unvollständige oder unerwartete Ergebnisse liefern. Baldux übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Eignung oder Rechtmässigkeit der durch den Dienst erzeugten Ergebnisse oder veranlassten Aktionen.
6.3 Der Kunde ist verpflichtet, die durch den Dienst erzeugten Ergebnisse und veranlassten Aktionen eigenverantwortlich zu prüfen, zu überwachen und – insbesondere im finanz-, buchhaltungs-, steuer- und zahlungsrelevanten Bereich – vor einer verbindlichen Verwendung freizugeben. Die Einhaltung handels-, steuer-, buchhaltungs- und sonstiger rechtlicher Pflichten verbleibt ausschliesslich beim Kunden.
6.4 Der Kunde ist für die regelmässige, eigenständige Sicherung (Backup) seiner Daten und für die Aufrechterhaltung wiederherstellbarer Datenbestände in den angebundenen Systemen selbst verantwortlich. Baldux schuldet keine Datensicherung, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart ist.
6.5 Baldux prüft die Daten des Kunden nicht inhaltlich, sondern verarbeitet sie technisch im vom Kunden bereitgestellten bzw. im angebundenen System vorhandenen Zustand. Für Fehler, Dubletten, Inkonsistenzen oder Folgeprobleme aufgrund fehlerhafter, unvollständiger oder ungeeigneter Daten oder aufgrund fehlerhafter Konfiguration durch den Kunden übernimmt Baldux keine Haftung.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1 Der Kunde stellt alle für die Einrichtung und den Betrieb des Dienstes erforderlichen Daten, Zugänge, Schnittstellen, Logins, Systeme und Informationen vollständig, korrekt, rechtzeitig und im geforderten Format bereit und hält diese aufrecht.
7.2 Der Kunde benennt geeignete Ansprechpartner, trifft die erforderlichen organisatorischen Voraussetzungen und wirkt bei der Einrichtung, beim Testing und bei der laufenden Nutzung angemessen mit.
7.3 Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen; Mehraufwände kann Baldux gesondert in Rechnung stellen. Baldux haftet nicht für Verzögerungen oder Beeinträchtigungen, die auf fehlende oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind.
8. Verfügbarkeit, Wartung, Drittsysteme
8.1 Baldux schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit des Dienstes, sofern nicht ausdrücklich ein Service Level Agreement (SLA) schriftlich vereinbart wurde. Üblich sind Wartungsfenster sowie zeitweise Einschränkungen, insbesondere bei Updates, Wartungen, Sicherheitsmassnahmen oder bei Ausfällen von Drittsystemen.
8.2 Baldux übernimmt keine Haftung für Ausfälle, Störungen, Verzögerungen, Änderungen oder Funktionsbeeinträchtigungen, die auf Drittsysteme, externe Plattformen, Schnittstellen, APIs, KI-Anbieter, Netzwerke oder sonstige nicht von Baldux zu vertretende Umstände zurückzuführen sind.
8.3 Ändert ein Drittanbieter (z. B. Shop, Bank, KI-Anbieter) seine Schnittstellen, Bedingungen oder Verfügbarkeit, kann dies die Funktionsfähigkeit des Dienstes beeinträchtigen. Baldux ist bemüht, hierauf in angemessener Zeit zu reagieren, schuldet jedoch keine unterbrechungsfreie Kompatibilität.
9. Support, Beratung und sonstige Leistungen
9.1 Support- und Beratungsleistungen (z. B. Fehleranalyse, Konfigurationsunterstützung, Beantwortung von Anwendungsfragen) werden, soweit nicht im Tarif enthalten, auf Grundlage des jeweils gültigen Stundensatzes von Baldux erbracht. Ein Supportauftrag kommt zustande, wenn der Kunde um Unterstützung bittet, Baldux auf die Kostenpflicht hinweist und anschliessend mit der Bearbeitung beginnt, oder der Kunde ausdrücklich kostenpflichtige Unterstützung verlangt.
9.2 Beratungs-, Support-, Schulungs- und Konzeptionsleistungen sind Dienstleistungen im Sinne von Art. 394 ff. OR. Baldux schuldet insoweit kein bestimmtes Erfolgsergebnis, sondern eine sorgfältige Leistungserbringung.
9.3 Vereinbarte Termine binden Kapazitäten von Baldux. Der Kunde kann Termine bis spätestens 24 Stunden vor Beginn kostenfrei in Textform verschieben oder absagen. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen ohne triftigen Grund ist Baldux berechtigt, die vorgesehene Dauer mit dem vereinbarten Stundensatz vollständig in Rechnung zu stellen.
10. Preise, Zahlung, Stripe, Verzug
10.1 Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. Tarif genannten Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und etwaiger anderer gesetzlicher Abgaben. Bei grenzüberschreitenden Leistungen kann das Reverse-Charge-Verfahren bzw. die jeweils anwendbare steuerliche Regelung greifen.
10.2 Die Zahlungsabwicklung kann über den Zahlungsdienstleister Stripe erfolgen. Der Kunde akzeptiert insoweit zusätzlich die jeweils geltenden Bedingungen von Stripe. Bei wiederkehrenden Entgelten (Abonnements) ist Baldux berechtigt, die vereinbarten Beträge nutzungs- bzw. periodengerecht über den Zahlungsdienstleister einzuziehen.
10.3 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Einwendungen gegen eine Rechnung sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang schriftlich zu erheben; andernfalls gilt die Rechnung als anerkannt. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
10.4 Nach Fälligkeit tritt Verzug ohne weitere Mahnung gemäss Art. 102 ff. OR ein. Baldux ist berechtigt, Verzugszinsen von mindestens 5 % p. a. gemäss Art. 104 OR zu berechnen.
10.5 Bei Zahlungsverzug ist Baldux berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten, Zugänge zum Dienst oder zu Systemen vorübergehend zu sperren und fest eingeplante Termine anderweitig zu vergeben.
10.6 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
11. Nutzungsrechte am Dienst
11.1 Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, den Dienst im vereinbarten Umfang für seine internen geschäftlichen Zwecke zu nutzen.
11.2 Sämtliche Immaterialgüterrechte am Dienst, an der Software, an Modellen, Konzepten, Dokumentationen, Templates, Schnittstellen und sonstigen von Baldux bereitgestellten oder erstellten Leistungen verbleiben bei Baldux bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, der Verkauf oder die sonstige kommerzielle Verwertung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Baldux unzulässig.
11.3 Der Kunde bleibt Inhaber der von ihm eingebrachten Daten. Soweit zur Erbringung des Dienstes erforderlich, räumt der Kunde Baldux das Recht ein, diese Daten im vereinbarten Umfang zu verarbeiten.
12. Pflichten des Kunden bei der Nutzung
12.1 Der Kunde nutzt den Dienst nur im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser AGB. Er ist insbesondere verpflichtet, keine rechtswidrigen Inhalte zu verarbeiten, keine Rechte Dritter zu verletzen und den Dienst nicht missbräuchlich oder in einer die Sicherheit oder Integrität gefährdenden Weise zu nutzen.
12.2 Der Kunde ist für die sichere Verwahrung seiner Zugangsdaten sowie für die Handlungen der von ihm autorisierten Nutzer verantwortlich.
12.3 Baldux ist berechtigt, den Zugang bei begründetem Verdacht auf eine erhebliche Verletzung dieser Pflichten oder bei Gefährdung der Systemsicherheit vorübergehend zu beschränken oder zu sperren.
13. Datenschutz und Geheimhaltung
13.1 Die Einzelheiten der Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Soweit Baldux personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schliessen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab; der Kunde bleibt insoweit datenschutzrechtlich Verantwortlicher.
13.2 Der Kunde stellt die Rechtmässigkeit der Bereitstellung und Verarbeitung der von ihm eingebrachten bzw. über angebundene Systeme zugänglich gemachten Daten sicher und erfüllt seine Informations- und Nachweispflichten gegenüber betroffenen Personen eigenverantwortlich.
13.3 Baldux übernimmt keine Haftung für Datenverluste oder Sicherheitsvorfälle, die auf Systeme, Auswahlentscheidungen, Konfigurationen oder Drittanbieter des Kunden, auf vom Kunden gewählte unsichere Übertragungswege oder auf fehlerhafte bzw. rechtswidrige Inhalte der vom Kunden bereitgestellten Daten zurückzuführen sind.
13.4 Beide Parteien behandeln die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich und geben sie nicht unbefugt an Dritte weiter.
14. Termine, Verzögerungen, höhere Gewalt
14.1 Soweit Termine und Fristen nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind, handelt es sich um unverbindliche Plantermine.
14.2 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund von Umständen, die Baldux nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Ausfall von Drittsystemen oder KI-Anbietern, behördliche Anordnungen, Streik, Pandemie, Naturereignisse, fehlende Mitwirkung des Kunden), verlängern sich die Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Baldux ist für diese Dauer von den betroffenen Leistungspflichten befreit.
15. Haftung
15.1 Baldux haftet unbeschränkt für Schäden aus vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Schädigung sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Eine Beschränkung dieser Haftung ist nach Art. 100 OR ausgeschlossen.
15.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Baldux nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Summe der vom Kunden im jeweils betroffenen Vertragsjahr an Baldux gezahlten Vergütungen.
15.3 Im Übrigen ist die Haftung von Baldux – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, namentlich für entgangenen Gewinn, Umsatz- und Produktionsausfälle, Betriebsunterbrüche, Datenverluste, Schäden infolge fehlerhafter, durch KI erzeugter oder veranlasster Ergebnisse oder Aktionen, Schäden infolge fehlerhafter oder ungeeigneter Kundendaten, Schäden durch Drittsoftware, APIs, Schnittstellen, KI-Anbieter oder den Ausfall externer Anbieter sowie Schäden infolge fehlender Mitwirkung, fehlender Prüfung/Freigabe oder Fehlentscheidungen des Kunden.
15.4 Soweit die Haftung von Baldux ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeitenden, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Baldux.
15.5 Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
16. Laufzeit, Kündigung, Sperrung
16.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, wird der Vertrag über die Nutzung des Dienstes auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Textform gekündigt werden. Abweichende Laufzeit- und Kündigungsregelungen im jeweiligen Angebot oder Tarif gehen vor.
16.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für Baldux liegt insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug oder bei erheblicher Verletzung von Pflichten aus diesen AGB vor.
16.3 Bei projektbezogenen oder individuell beauftragten Leistungen sind im Fall einer Kündigung sämtliche bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallenen Leistungen, Aufwände und Kosten (einschliesslich fest gebuchter Termine sowie Reise- oder Stornokosten) zu vergüten. Baldux kann darüber hinaus eine angemessene Entschädigung für nicht mehr anderweitig nutzbare, fest eingeplante Kapazitäten verlangen.
16.4 Mit Beendigung des Vertrags endet das Nutzungsrecht am Dienst. Die Rückgabe oder Löschung der vom Kunden eingebrachten Daten richtet sich nach den Vereinbarungen im AVV bzw. nach den gesetzlichen Vorgaben. Der Kunde ist gehalten, seine Daten rechtzeitig vor Vertragsende selbst zu exportieren.
17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache
17.1 Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen.
17.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Baldux GmbH in Küssnacht am Rigi, Schweiz. Baldux ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz oder an einem sonst zuständigen Gericht zu belangen.
17.3 Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen ausschliesslich der Verständlichkeit und sind rechtlich nicht massgeblich.
18. Rangfolge der Vertragsunterlagen
18.1 Bei Widersprüchen zwischen Vertragsbestandteilen gilt folgende Rangfolge: (1) individuelles Angebot inklusive Leistungs- und Angebotszusatzbedingungen, (2) gesonderte Einzel- oder Werkverträge sowie AVV, (3) diese AGB, (4) sonstige Dokumente (z. B. Protokolle, E-Mails).
19. Schlussbestimmungen
19.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt – soweit rechtlich zulässig – diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
19.2 Baldux ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung in Textform widerspricht; Baldux weist in der Mitteilung auf die Bedeutung der Frist und des Schweigens hin.
Stand: Juni 2026